✈️
Reiserecht: Entschädigung bei Flugproblemen und Reisemängeln
Bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung stehen Ihnen nach EU-Recht je nach Strecke 250 bis 600 Euro zu. Airlines lehnen oft zunächst ab. Ein präziser Brief mit Rechtsgrundlage und Frist erhöht die Chancen.
Fall schildern, Entwurf kostenlos →Einschätzung und Entwurf kostenlos · Brief per Post 9,90 €
Das können Sie bei Eigenrecht erledigen
- Flugverspätung: bis 600 € Entschädigung
- Flug annulliert oder überbucht
- Reisemangel: Preis mindern
- Gepäck verloren oder beschädigt
- Pauschalreise stornieren oder zurücktreten
Gut zu wissen
- Nach der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500 bis 3.500 km) oder 600 € (über 3.500 km), wenn der Flug mit mindestens 3 Stunden Verspätung ankommt, annulliert oder wegen Überbuchung verweigert wird.
- Kein Anspruch besteht bei außergewöhnlichen Umständen, die die Airline nicht beherrschen konnte (z. B. extremes Wetter). Technische Defekte zählen meist nicht dazu.
- Bei Pauschalreisen sollten Sie Mängel vor Ort sofort dem Veranstalter anzeigen. Ansprüche müssen binnen eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende angemeldet werden.
- Zusätzlich haben Sie bei Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und gegebenenfalls Hotel.
Passende Tools und Ratgeber
Häufige Fragen zum Reiserecht
Wie lange habe ich Zeit, meine Fluggastrechte geltend zu machen?
In Deutschland gilt in der Regel die dreijährige Verjährung, die zum Jahresende beginnt. Je früher, desto besser, weil Belege dann noch vorhanden sind.
Gilt der Anspruch auch bei Verspätung von weniger als 3 Stunden?
Nein, für die Ausgleichszahlung zählt die Verspätung bei Ankunft am Endziel von mindestens 3 Stunden.
Brauche ich ein Inkassounternehmen?
Nicht zwingend. Sie können die Airline selbst anschreiben. Portale nehmen dafür meist eine Provision.
Ihren Fall in Minuten erledigen
Schildern Sie Ihren Fall in eigenen Worten. Der Entwurf ist kostenlos, der Briefversand per Post kostet 9,90 €.
Jetzt kostenlos starten →