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Zivilrecht & Schulden: Forderungen einfordern oder abwehren
Ob Sie Geld bekommen oder eine unberechtigte Forderung abwehren wollen: Entscheidend sind Beleg, Fristen und der richtige Ton. Beides lässt sich standardisiert und trotzdem individuell schreiben.
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Das können Sie bei Eigenrecht erledigen
- Offene Rechnung einfordern
- Mahnung schreiben (Zahlungserinnerung bis letzte Mahnung)
- Unberechtigte Forderung zurückweisen
- Inkasso-Schreiben beantworten
- Vertragsstreit und Schadensersatz
Gut zu wissen
- Der Schuldner kommt in der Regel mit einer Mahnung in Verzug, oder 30 Tage nach Zugang einer Rechnung. Ab Verzug können Verzugszinsen geltend gemacht werden.
- Forderungen verjähren regelmäßig nach 3 Jahren, die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis davon hatten.
- Unberechtigte Forderungen sollten Sie schriftlich bestreiten. Schweigen kann missverstanden werden. Zahlen Sie nichts, was Sie nicht schulden.
- Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid haben Sie nur 2 Wochen Zeit für den Widerspruch, gegen einen Vollstreckungsbescheid ebenfalls 2 Wochen für den Einspruch.
Passende Tools und Ratgeber
Häufige Fragen zum Zivilrecht & Schulden
Muss ich auf jedes Inkasso-Schreiben antworten?
Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten, ist ein schriftlicher Widerspruch sinnvoll. Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung belegt ist.
Wann verjährt eine Schuld?
In der Regel nach 3 Jahren zum Jahresende. Bestimmte Ansprüche verjähren später. Maßnahmen wie ein gerichtlicher Mahnbescheid können die Verjährung hemmen.
Wie viel Zeit sollte ich in einer Mahnung geben?
Üblich sind 7 bis 14 Tage. Wichtig ist ein konkretes Datum und der genaue Betrag.
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