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Mietrecht: Kaution, Nebenkosten und Mängel selbst durchsetzen

Beim Vermieter geht es meist um Geld und Fristen. Wer die richtigen Paragrafen nennt und Fristen setzt, wird deutlich ernster genommen als mit einer formlosen Nachricht.

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Gut zu wissen

  • Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Nach Auszug darf der Vermieter sie eine angemessene Zeit prüfen; in der Praxis sind das meist einige Monate, bis etwa sechs Monate werden von Gerichten akzeptiert.
  • Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach kann der Vermieter in der Regel keine Nachforderung mehr geltend machen.
  • Als Mieter haben Sie nach Zugang der Abrechnung ebenfalls etwa 12 Monate Zeit für Einwendungen.
  • Bei erheblichen Mängeln mindert sich die Miete kraft Gesetzes. Wichtig: den Mangel dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzeigen und dokumentieren.

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Häufige Fragen zum Mietrecht

Wie lange darf der Vermieter meine Kaution behalten?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Üblich ist eine angemessene Prüfzeit nach Auszug. Zieht sich das lange hin, hilft eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung.

Darf ich die Miete einfach kürzen?

Bei einem erheblichen Mangel mindert sich die Miete von Gesetzes wegen. Die Höhe ist aber oft streitig. Zeigen Sie den Mangel an und behalten Sie die Quote im Blick.

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Nicht automatisch. Der Vermieter braucht eine formal korrekte Erhöhung mit Begründung. Sie haben eine Überlegungsfrist, bevor Sie zustimmen müssen.

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