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Erbrecht: Pflichtteil und Ansprüche gegenüber Erben

Wer enterbt wurde oder einen Pflichtteil beanspruchen kann, muss selbst aktiv werden. Ein klares Schreiben mit Auskunftsverlangen ist oft der erste Schritt.

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Gut zu wissen

  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein Geldanspruch gegen die Erben, kein Anteil am Nachlass selbst.
  • Pflichtteilsberechtigte haben einen Auskunftsanspruch über Bestand und Wert des Nachlasses.
  • Der Pflichtteilsanspruch verjährt regelmäßig nach 3 Jahren zum Jahresende, beginnend mit dem Jahr, in dem Sie vom Erbfall und der Enterbung erfahren.
  • Eine Erbschaft ausschlagen können Sie nur binnen 6 Wochen ab Kenntnis, und zwar beim Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form. Ein einfacher Brief genügt dafür nicht.

Passende Tools und Ratgeber

Häufige Fragen zum Erbrecht

Wie berechne ich meinen Pflichtteil?

Ihr gesetzlicher Erbteil wird halbiert und auf den Nachlasswert angewendet. Unser Pflichtteilsrechner hilft bei den häufigsten Konstellationen.

Kann ich die Erbschaft per Brief ausschlagen?

Nein. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erklärt oder öffentlich beglaubigt werden.

Was ist, wenn Schenkungen gemacht wurden?

Dann kann eine Pflichtteilsergänzung in Betracht kommen. Dafür sind Auskünfte über frühere Schenkungen wichtig.

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