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Strafrecht: Strafanzeige und Strafantrag sauber formulieren
Wer Opfer oder Zeuge einer Straftat wird, kann Anzeige erstatten. Je klarer der Sachverhalt beschrieben ist, desto besser kann die Staatsanwaltschaft ermitteln.
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Das können Sie bei Eigenrecht erledigen
- Strafanzeige erstatten
- Als Opfer oder Zeuge handeln
- Strafantrag stellen
- Betrug und Online-Betrug anzeigen
- Beleidigung oder Bedrohung anzeigen
Gut zu wissen
- Eine Strafanzeige können Sie bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht stellen. Sie ist grundsätzlich formlos und jederzeit möglich, solange keine Verjährung eingetreten ist.
- Bei sogenannten Antragsdelikten (z. B. Beleidigung, einfache Sachbeschädigung) ist zusätzlich ein Strafantrag nötig, in der Regel innerhalb von 3 Monaten, nachdem Sie von Tat und Täter erfahren haben.
- Beschreiben Sie Zeit, Ort, Ablauf, Beteiligte und Beweise möglichst genau und sachlich. Vermeiden Sie Wertungen.
- Eigenrecht hilft Opfern und Zeugen. Beschuldigte in einem Strafverfahren sollten sich anwaltlich beraten lassen.
Häufige Fragen zum Strafrecht
Brauche ich einen Anwalt für eine Anzeige?
Nein. Jeder kann Strafanzeige erstatten.
Was ist der Unterschied zwischen Anzeige und Strafantrag?
Die Anzeige meldet den Sachverhalt. Der Strafantrag ist bei bestimmten Delikten Voraussetzung, damit überhaupt verfolgt wird.
Kann ich eine Anzeige zurückziehen?
Bei Offizialdelikten nicht ohne Weiteres, die Behörde ermittelt von Amts wegen. Bei Antragsdelikten kann der Antrag zurückgenommen werden.
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