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Reiserecht · 7 Min. Lesezeit · Stand: Oktober 2026

Fluggastrechte: Wann Sie bis zu 600 € Entschädigung bekommen

Wenn Ihr Flug verspätet ankommt, annulliert wird oder Sie wegen Überbuchung nicht mitfliegen dürfen, steht Ihnen nach EU-Recht in vielen Fällen eine Ausgleichszahlung zu.

Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugstreckeAusgleich
bis 1.500 km250 €
1.500 bis 3.500 km (und innerhalb der EU über 1.500 km)400 €
über 3.500 km (außerhalb der EU)600 €

Der Anspruch besteht pro Passagier. Mit unserem Fluggastrechte-Rechner prüfen Sie Ihren Fall in einer Minute.

Bei Verspätung: ab 3 Stunden Ankunftsverspätung

Entscheidend ist nicht die Abflugverspätung, sondern wann Sie am Endziel ankommen. Bei mindestens drei Stunden Verspätung kann der volle Ausgleich zustehen. Bei Flügen über 3.500 km kann der Betrag auf 300 € sinken, wenn die Verspätung unter 4 Stunden liegt.

Bei Annullierung

Wurde der Flug annulliert, kommt es darauf an, wann Sie informiert wurden und ob Ihnen ein passender Ersatzflug angeboten wurde. Bei Information mindestens 14 Tage vorher besteht in der Regel kein Anspruch auf Ausgleich. Bei kürzerer Vorwarnung gelten Zeitgrenzen für den Ersatzflug.

Bei Überbuchung (Nicht-Beförderung)

Wenn Sie trotz gültiger Buchung nicht mitfliegen dürfen und nicht freiwillig verzichtet haben, steht Ihnen der Ausgleich zu.

Wann gibt es nichts?

Bei außergewöhnlichen Umständen, die die Airline auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht verhindern konnte, etwa extremes Wetter oder Streik der Flugsicherung. Technische Probleme am Flugzeug zählen in der Regel nicht dazu. Die Airline muss die außergewöhnlichen Umstände belegen.

Zusätzlich: Betreuung

Unabhängig vom Ausgleich haben Sie bei längeren Wartezeiten Anspruch auf Verpflegung und gegebenenfalls Hotel und Transfer. Heben Sie Belege auf.

So machen Sie den Anspruch geltend

  1. Sammeln Sie Buchungsbestätigung, Bordkarten und Nachweise zur Ankunftszeit.
  2. Schreiben Sie die Airline an und setzen Sie eine Frist (z. B. 14 Tage). Nennen Sie die Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
  3. Reagiert die Airline nicht oder lehnt ab, können Sie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) anrufen oder klagen.

Verjährung

In Deutschland gilt in der Regel die dreijährige Verjährung zum Jahresende. Ein Flug im Jahr 2026 kann also bis Ende 2029 geltend gemacht werden. Je früher Sie handeln, desto besser, weil Belege dann noch vorhanden sind.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit?

In Deutschland in der Regel 3 Jahre zum Jahresende.

Gibt es Geld bei weniger als 3 Stunden Verspätung?

Für die Ausgleichszahlung zählt in der Regel nur eine Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden.

Was ist, wenn die Airline außergewöhnliche Umstände behauptet?

Sie muss das belegen. Technische Defekte gelten in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern; Stand: Oktober 2026.

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