Kaution zurückfordern: Frist, Zinsen und der richtige Brief an den Vermieter
Nach dem Auszug wartet jeder Mieter auf die Kaution. Der Vermieter hat dafür keine starre gesetzliche Frist, aber auch kein Recht, das Geld beliebig lange zu behalten.
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Der Vermieter darf die Wohnung nach dem Auszug in angemessener Zeit prüfen. Gerichte akzeptieren hierfür in der Regel einige Monate, bis etwa sechs Monate sind in der Praxis üblich. Wie lang es im Einzelfall sein darf, hängt von der Situation ab, zum Beispiel von offenen Betriebskosten.
Darf der Vermieter etwas einbehalten?
Ja, aber nur für berechtigte Forderungen: etwa für offene Miete, Schäden über die normale Abnutzung hinaus oder noch zu erwartende Betriebskosten-Nachzahlungen. Ein Einbehalt muss angemessen sein. Der Vermieter muss ihn begründen können. Normale Gebrauchsspuren (Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch) sind kein Grund.
Haben Sie Anspruch auf Zinsen?
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution. Wie hoch sie sind, hängt von der Anlageform ab.
So fordern Sie die Kaution schriftlich zurück
- Schreiben Sie dem Vermieter einen Brief mit Frist (z. B. 14 Tage) und Ihrer Bankverbindung.
- Nennen Sie Mietobjekt, Auszugsdatum, Höhe der Kaution und gegebenenfalls Übergabeprotokoll.
- Fordern Sie eine Aufstellung, falls etwas einbehalten werden soll.
- Verschicken Sie das Schreiben so, dass Sie den Zugang nachweisen können.
Was, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Dann können Sie eine Mahnung senden. Mit dieser kommt der Vermieter in Verzug, und es können Verzugszinsen anfallen. Reicht auch das nicht, bleibt der gerichtliche Mahnbescheid oder die Klage vor dem Amtsgericht.
Verjährung beachten
Der Rückzahlungsanspruch verjährt in der Regel nach 3 Jahren zum Jahresende. Warten Sie nicht zu lange. Mit unserem Fristenrechner bestimmen Sie das Ende der Verjährung.
Häufige Fragen
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Es gibt keine feste Frist. Üblich sind einige Monate Prüfzeit, bis etwa sechs Monate werden von Gerichten oft akzeptiert.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten.
Wann verjährt der Anspruch?
In der Regel nach 3 Jahren zum Jahresende.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern; Stand: Oktober 2026.